Amtliche Meldung

Kurzbericht aus der Gemeinderatssitzung vom 22. Mai 2025

  Novellierung der Bayerischen Bauordnung durch das Erste Modernisierungsgesetz zum 01.01.2025:

Änderungen bei der Stellplatzpflicht ab 01.10.2025:

Neuerlass einer Stellplatzsatzung

Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt:

Durch das erste Modernisierungsgesetz wurde die Bayerische Bauordnung zum 01.01.2025 novelliert.

Sofern die Gemeinde Retzstadt ab dem 01.10.2025 daran gelegen ist, dass bei Bauvorhaben Stellplätze nachgewiesen werden, müsste sie eine entsprechende Satzung beschließen, da der Gesetzgeber hierzu keine Regelung mehr getroffen hat.

Diese Satzung wird vom Gremium gewünscht und wie folgt beschlossen:

Der Ablösungsbetrag für einen Stellplatz wird auf 7.000,– € festgesetzt .

Die Gemeinde Retzstadt beschließt für die vorliegende Satzung die Einführung einer Pflicht zum Nachweis von 1,5 Stellplätzen pro Wohneinheit für Kraftfahrzeuge.

Die Stellplatzsatzung wird vom Gemeinderat beschlossen und diese tritt zum 01.10.2025 in Kraft

 

  Novellierung der Bayerischen Bauordnung durch das Erste Modernisierungsgesetz:

Erlass einer Satzung  zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis eines Spielplatzes für Kinder (Spielplatzsatzung)

Beratung und Beschlussfassung

Möchte die Gemeinde, dass bei Gebäuden mit mehr als fünf Wohnungen (neue gesetzl. Regelung ab 01.10.2025) ein Kinderspielplatz auf dem jeweiligen Baugrundstück errichtet wird, müsste sie dies nunmehr als Ortsrecht in Form einer entsprechenden Satzung regeln.

Beschluss:
Die Gemeinde Retzstadt hält den Erlass einer Spielplatzsatzung für ihren Zuständigkeitsbereich für nicht erforderlich.

Eine Spielplatzsatzung wird daher nicht erlassen.

  Sanierung Feuerwehrhaus; hier Austausch der Tore; Vergabebeschluss;

Beratung und Beschlussfassung

Beschluss:
Der Auftrag für 2 Tore und 1 Türe wird an den günstigsten Anbieter

HP-Projektentwicklung, Reichenbach in Höhe von 12.221,30 € vergeben.

Diese Arbeiten werden wieder mit viel Eigenleistung der Feuerwehr erbracht.

 

  Vereinswesen; Antrag der DJK-Retzstadt auf Übernahme einer Bürgschaft;

Beratung und Beschlussfassung

Zur Herstellung eines Kunstrasenplatzes hat die DJK-Retzstadt einen Antrag auf Übernahme einer Bürgschaft gestellt.

Erster Bürgermeister Karl Gerhard erläutert, dass durch die Förderung, durch die zahlreichen Spenden und die sehr große Eigenleistung das Projekt finanziell gesichert ist.

Beschluss:
Der Übernahme einer Bürgschaft für den Kunstrasenplatz der DJK-Retzstadt in Höhe von 292.500,- € wird zugestimmt.

  Antrag Bayernwerk Netz GmbH auf Rückbau des Stromhäuschens Nähe Friedhof;

Beratung und Beschlussfassung

  1. Bürgermeister Karl Gerhard liest den Antrag der Bayernwerk Netz GmbH vor.

Das Stromhäuschen Nähe Friedhof (Turmstation Retzstadt 01) soll abgebrochen werden. Da eine neue Trafostation hinter dem Friedhofsparkplatz errichtet wird und das Stromhäuschen überflüssig wird.

 Im Rat ist man sich einig, dass auf dieses Funktionsgebäude, welches auch nahe an der Kirche platziert ist, verzichtet werden kann.

Beschluss:
Dem Rückbau des Stromhäuschens Nähe Friedhof (Turmstation Retzstadt 01) zu Lasten der Bayernwerk Netz GmbH wird zugestimmt.

  Kurze Anfragen

Frau Regina Röthlein teilt mit, dass es auch in diesem Jahr wieder ein Ferienprogramm geben wird.

Folgende Termine stehen bereits fest.

16.08. -21.08. Zeltlager der KLJB

25.08. Spielmobil vom Landkreis

Gemeinderat Stefan Hebig fragt nach, was mit den Spenden für die Spielgeräte für „Owe der Höh“ ist.

  1. Bürgermeister Karl Gerhard teilt mit, dass es neben dem Zuschuss von der ILE Allianz auch eine Spende der Sparkassenstiftung Main-Spessart in Höhe von 5000,- € geben wird. Dies ist sehr erfreulich.

 

  1. Bürgermeister Karl Gerhard teilt mit, dass die Gemeinde Retzstadt sich an einer „Fairtrade Kampagne“beteiligt. Hierfür werden gebrauchte Handys und Tablettes gesammelt, die dann zum Recycling gegeben werden. Sammelboxen hierfür werden in nächster Zeit im Rathaus,  in der Bücherei, im Dorfladen und weiteren Orten aufgestellt.
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